Im Juni 2010 wurden wir durch die VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe als Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe ermächtigt. Unsere BG-Ermächtigungsnr. lautet 3.0313.
Die Abrechnung der Erste Hilfe-Lehrgänge kann auf Grundlage dieser Ermächtigung durch uns über die Berufsgenossenschaften, der Unfallkasse Berlin, der Unfallkasse des Bundes, der Eisenbahn-Unfallkasse,… erfolgen.
Für die Abrechnung über die Berufsgenossenschaften ist der Vordruck Anmeldung- und Teilnahmebestätigung erforderlich. Bitte bringen Sie diesen auf jeden Fall im Original ausgefüllt zum Lehrgang mit.
Abrechnungsformular für den Unfallversicherungsträger
Anmeldungs- und Teilnahmebestätigung
Um die personbezogen Daten Ihrer Mitarbeiter/innen zu schützen möchten wir Sie bitten nur ein Formular je Teilnehmer bei uns beim Lehrgang abzugeben.
Hinweise zu speziellen Anforderungen der Unfallversicherungsträger
Für die Abrechnung mit der BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe) und der BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist durch diese ein gesondertes Verfahren notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre BG.
Online-Verfahren BGW
Online Verfahren BGN
Für die Abrechnung mit der Unfallversicherung Bund und Bahnen benötigen wir zusätzlich zu dem o. g. Formular eine Kostenzusage der Unfalllversicherung Bund und Bahnen. Bitte bringen Sie diese ebenfalls in Kopie zum Lehrgang mit.
Für die Abrechnung mit der Unfallkasse Berlin sind Gutscheine vorgesehen. Diese Gutscheine können Sie bei der Unfallkasse Berlin (Rufnummer: 030/76 24 0) anfordern. Bringen Sie den Gutschein auf jeden Fall zum Lehrgang mit.