
Zwei Voraussetzungen sind für die Tätigkeit im Rettungsdienst notwendig. Zum einen ist es die Qualifikation zum Rettungssanitäter (RS) und zum anderen der Beruf des Rettungsassistenten (RA). Ein RS und ein RA bilden also die nach dem Berliner Rettungsdienstgesetz vorgeschriebene Rettungswagen-Besatzung.
Steigt ein Notarzt auf den Rettungswagen (RTW), so kann man das Fahrzeug durchaus auch als Notarztwagen (NAW) einsetzen, dies ist aber eher selten der Fall. Auf der anderen Seite kann auch ein Helfer als Praktikant auf den Rettungswagen gehen, sofern er die Sanitätsausbildung B abgeschlossen hat.
Der DRK Kreisverband Müggelspree verfügt über drei in Dienst befindliche Rettungswagen, zwei davon sind moderne Fahrzeuge mit Kofferaufbau. Alle Fahrzeuge sind nach DIN 13050 ausgestattet, einer Norm, die bestimmte medizinische Geräte sowie Materialien auf allen Rettungswagen vorschreibt.
Unsere RTW gehen meist bei Großeinsätzen in Dienst und werden dann über die Leitstelle der Berliner Feuerwehr geführt. Aber auch bei mittleren Einsätzen, wie dem DRK Renntag in Berlin-Karlshorst, stand ein Rettungswagen für alle Fälle bereit.
Unser Kreisverband verfügt noch zusätzlich über ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Es handelt sich dabei um ein Sonderfahrzeug auf PKW-Grundlage, welches grundsätzlich über die gleiche materielle Ausstattung wie ein RTW verfügt. Ihm fehlt allerdings die Transportmöglichkeit für Patienten. Ein NEF wird mit einem Rettungsassistenten und einem Notarzt besetzt und im Rendezvous-System mit den Rettungswagen eingesetzt. Das bedeutet, dass RTW und Notarzt am Patienten eintreffen, das NEF nach erfolgreicher Behandlung wieder frei ist und der Rettungswagen den Transport in die Klinik übernimmt.